Aktiv Senior Erich Gerber
Richard Limburg
Die AHV wird seit Jahren zum Lückenfüller der Altersdiskriminierung des BVG, 2.Säule. Die alle 10 Jahre steigenden Beitragssätze von 7,5 – 10 – 15 und 18% ab Alter 55 tragen dazu bei, dass
viele ältere Leute die Stelle verlieren, oder reduziert werden und somit schlechte Voraussetzungen haben, allenfalls wieder eine Stelle zu finden.
Wenn ein CEO die Lohnkosten "optimieren" muss, so entlässt er die teuren älteren Mitarbeiter.
Wer nur noch Teilzeit oder im Stundenlohn arbeitet verliert den Anspruch auf das BVG.
Löhne unter 21'000.-, Koordinationsabzug, sind nicht BVG-beitragspflichtig. Bei der Pensionierung fehlen Beitragsjahre und die Altersrente wird zu knapp. Das berechtigt
zum Bezug der EL, AHV-Ergänzungsleistungen, Tendenz steigend.
Nach rund 1 1/2 Jahren wird man ausgesteuert und die Politik ist stolz auf „nur 3,2 %“ Arbeitslose.
Ich war vor 35 Jahren im Aussendienst
einer Versicherung und schloss BVG-Verträge mit Kunden ab. Die Erklärung lautete damals „jetzt am Anfang“ wollen wir mit den steigenden Beitragssätzen den älteren etwas mehr Kapital bilden.
Jetzt, nach 32 Jahren sind wir
noch immer in der Startphase. Diejenigen,die damals l985 im Alter 25 eingetreten sind und 30 Jahre einbezahlt haben, werden jetzt auf 18% hochgestuft. Es braucht einen, maximal 2 Beitragsansätze, einen neuen Tarif, 15 und 18 % müssen weg, das ist
Altersdiskriminierung. Die Politik hat keine Lust, mit debattieren geht es nicht.
Richard Limburg, Zürich
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