Aktiv Senior Erich Gerber
Je älter man wird (was schon mit 40 oder 50 Jahren beginnen kann), desto häufiger treten wichtige, manchmal auch schwierige oder gar unangenehme Fragen zum Aelterwerden und Altsein auf, wie zum Beispiel:
Ein guter Freund hat mich kürzlich kritisch gefragt (in Klammer meine erste Antwort):
Bei solchen offenen persönlichen Gesprächen mit guten Freunden stelle ich dann recht häufig fest, dass sich meine 40 bis 50jährigen Partner «zunehmend» Gedanken zu manchen dieser Punkte machen, aber zugeben, dass sie es noch nicht richtig getan haben (wie ich selber!)
Manche schieben diese Probleme einfach vor sich hin, offenbar weil sie sich davon noch nicht richtig «betroffen» fühlen. Einer hat mir offen gesagt: Wenn ich mir solche Fragen stelle, habe ich Angst, dass ich deswegen ernsthafte Probleme bekomme…
Bis jemand plötzlich mit einem Notfall konfrontiert ist, zum Beispiel mit einem Todesfall oder schweren Unfall im engsten Kreis, wo dann manches sofort geschehen muss und andere verfügen, was wir umgehend tun müssen…
Spätestens ab sechzig sollte man die wichtigsten Dinge geregelt haben für den Fall, dass man dazu plötzlich nicht mehr in der Lage ist.
Mag dieser Artikel zum ernsthaften Nachdenken, besseren Verständnis und Handeln in diesen wichtigen persönlichen Problemkreisen beitragen!
Da ich wie oben zugegeben, noch manches selber anpacken muss, folgen hier grundlegende Angaben.
Das schweizerische Vorsorgesystem besteht aus drei Säulen. Die 1. Säule (AHV/IV/EO sowie die Ergänzungsleistungen) bildet die staatliche Existenzsicherung im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall. Mit der 2. Säule (BVG), der beruflichen Vorsorge, sollen Leistungen aus der AHV/IV ergänzt werden.
Einzahlungen in die freiwillige 3. Säule (3a/3b) haben das Ziel, den gewohnten Lebensstil fortzusetzen.
In der schweizerischen Bundesverfassung ist das 3-Säulen-System seit 1972 verankert. Es basiert auf dem Zusammenspiel einer staat-lichen Existenzsicherung, einer betrieblichen Vorsorge unter Einbezug der Arbeitgeberschaft sowie der steuerbegünstigten privaten Vorsorge. Das Schweizer Vorsorgesystem ist ein tragendes und zentrales Element für die soziale und finanzielle Sicherheit der in der Schweiz lebenden Personen.
In der Stadt Zürich sollen alte Menschen möglichst lange selbstbestimmt und nach ihren individuellen Bedürfnissen leben können.
Das Gesundheits- und Umweltdepartement unterstützt Seniorinnen und Senioren mit vielfältigen Dienstleistungen in Betreuung, Pflege und Wohnen. Unabhängig von der gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Situation stellt dieses Departement einen geeigneten Platz in einem Alterszentrum, in einer spezialisierten Alterseinrichtung oder eine altersgerechte Wohnung mit Unterstützungsangebot zur Ver-fügung. Auch setzt es sich für aktives Teilhaben der älteren Bevölkerung an der Gesellschaft ein und fördert ein verantwortungsbewusstes Planen der individuellen Lebenssituation.
Wie im Herbst 2018 bekannt gegeben wurde, wird die bestehende Alterspolitik überprüft. Neben Wohnen und Betreuung umfasst dies weitere Aspekte wie Gesundheit, Partizipation, pflegende Angehörige, soziale Einbettung, Finanzierung, Digitalisierung, Fachkräfte und Freiwilligenarbeit.
Die künftige Alterspolitik unserer Stadt soll im Frühling 2020 öffentlich bekannt gegeben werden. In der Arbeitsgruppe von Stadtrat Andreas Hauri habe ich als Vertreter der BDP Stadt Zürich aktiv mitgewirkt.
Das sagen viele der rund 2000 Bewohnerinnen und Bewohner über ihr Daheim in einem der städtischen Alterszentren. Gemeinsam mit den Mitarbeitenden verleihen die Bewohnenden jedem Alterszentrum seine individuelle Ausstrahlung und einen einzigartigen Charakter. Ein Ort voller Leben, an dem man gerne zu Hause ist. Allen städtischen Alterszentren gemeinsam sind die hohe Qualität der Leistungen von Hotellerie, Betreuung und Pflege und Administration. Das können wir selber bestätigen.
Die Stadt Zürich definiert unter Berücksichtigung der Interessen der relevanten Akteurinnen und Akteure und der Bedürfnisse sowie Ansprüche der heutigen und kommenden älteren Generationen den künftigen Handlungsbedarf. Dabei werden Trends miteinbezogen und entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen.
wurde vor etwa 25 Jahren erbaut und befindet sich am Glattstegweg 7 in 8051 Schwamendingen, unweit des Schwamendingerplatzes, wo Migros, Coop, Apotheken und die Post verfügbar sind. Verschiedene Tram- und Buslinien verkehren von hier. Direkt vor dem Gebäude sind 2 Busstationen, was sehr nützlich ist.
Die Herzogenmühle gehört zu den städtischen Zentren und beherbergt zur Zeit 80 Bewohner, davon sind 11 Männer. Auf der Liste habe ich 5 Ehepaare gefunden. Das Durchschnittsalter der Bewohnerinnen und Bewohner beträgt 93 Jahre. Verschiedene sind schon über 100 Jahre alt.
Insgesamt sind 5 Appartements mit zwei Zimmern vorhanden, von denen wir ein sehr schönes im 2. Stock erhalten haben (mit Aussicht ins Grüne). Diese Wohnung haben wir mit unserer Familie selber eingerichtet, darum gefällt sie uns so gut – schon bald haben wir uns hier «daheim» gefühlt.
Zu den Spezialfragen:
Mit einer Patientenverfügung sorgt man für Situationen vor, in denen man nicht mehr selber entscheiden kann. Man hält im Voraus fest, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt und welche man ablehnt. Das erlaubt es Ärztinnen und Ärzten gemäss dem Willen des Patienten zu handeln und entlastet auch Angehörige.
Die FMH und die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) stellen Patientinnen und Patienten eine Patientenverfügung in zwei Varianten (ausführliche Version und Kurzversion) sowie eine Hinweiskarte fürs Portemonnaie zur Verfügung.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Patientenverfügung im Ernstfall auch wirklich beachtet wird:
Verfassen einer Patientenverfügung
Aufbewahren der Patientenverfügung
Gültigkeit der Patientenverfügung
Mit einem Vorsorgeauftrag kann jede urteilsfähige Person sicherstellen, dass eine Person seines Vertrauens die notwendigen Angelegenheiten für ihn erledigen kann. Dank einem rechtsgültigen Vorsorgeauftrag können sehr oft Massnahmen der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde), die meistens mit Kosten und zusätzlichem Aufwand verbunden sind, vermieden werden.
Ein Vorsorgeauftrag eignet sich für ältere, aber auch jüngere Personen. Denn eine Urteilsunfähigkeit kann infolge von Altersschwäche, einer schweren Krankheit aber auch infolge eines Unfalls eintreten. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig darum, dass ihre privaten Angelegenheiten von ihrer Familie und nicht der KESB wahrgenommen werden.
Ein Vorsorgeauftrag tritt in Kraft, wenn Sie handlungs- oder urteilsunfähig sind – und umfasst ihre höchstpersönlichen Rechte.
Hier geht’s zur kostenlosen Vorsorgeauftrag-Vorlage:
Abgrenzung zur Vollmacht
Ein Vorsorgeauftrag tritt erst dann in Kraft, wenn die unterzeichnende Person nicht mehr urteilsfähig ist. Eine Vollmacht tritt aber bereits mit ihrer Erstellung in Kraft. Aber gerade wenn eine Person urteilsunfähig geworden ist, akzeptieren z.B. Banken solche Vollmachten nicht mehr, wenn diese erst nach Eintreten der Urteilsunfähigkeit erstellt worden ist.
Im Grund sollten Sie unbedingt rechtzeitig einen Vorsorgeauftrag erstellen.
Handschriftliche Form
Ein Vorsorgeauftrag muss zwingend handschriftlich geschrieben und unterzeichnet werden. Eine Vorlage für einen Vorsorgeauftrag stellen wir Ihnen gerne kostenlos zur Verfügung. In diesem Vorsorgeauftrag benennen sie möglichst genau die zu erledigenden Aufgaben und die zuständigen Personen, die sie damit beauftragen. Es können auch Einzelaufträge übertragen werden und Weisungen wie diese Aufträge erledigt werden sollen. Der Vorsorgeauftrag kann jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.
Vorsorgeauftrag – Vorlage
Am besten verwenden Sie für Ihren Vorsorgeauftrag eine Vorlage. Somit sind Sie auf der sicheren Seite, dass Ihnen keine Fehler unterlaufen und die KESB womöglich noch von Amtes wegen den von Ihnen beauftragten Personen die Befugnisse beschränken oder ganz entziehen. Hier erhalten Sie die kostenlose Vorsorgeauftrag-Vorlage
Was beinhaltet ein Vorsorgeauftrag?
Eine handlungsfähige Person kann jemanden, im Falle einer Urteilsunfähigkeit, beauftragen, die Personensorge oder die Vermögenssorge oder die Vermögensverwaltung zu übernehmen oder sie zu vertreten. Ein Vorsorgeauftrag ist ein Vertrag. Durch die Annahme des Auftrags verpflichtet sich die beauftragte Person, die ihr übertragene Geschäfte vertragsgemäss zu besorgen.
Personensorge
Die Personensorge umfasst die Fürsorge in persönlichen Angelegenheiten des Betroffenen. Dazu gehört auch die Gesundheitssorge sowie Hilfestellungen im Alltag.
Vermögenssorge
Die Vermögenssorge regelt die finanziellen Fragen rund um das Einkommen und das Vermögen. Dazu gehört auch die Vermögensverwaltung, das bezahlen von Rechnungen oder anderen finanziellen Verpflichtungen.
Rechtsverkehr
Die Personen- und Vermögenssorge werden im Rechtsverkehr gegenüber Versicherern, Amtsstellen, privaten und öffentlichen Einrichtungen gewährleistet. Die beauftragte Person kann somit im Namen des Betroffenen gültige Verträge und Verpflichtungen eingehen oder kündigen.
Dabei stellen sich grundlegende Fragen:
Das kostenlose Merkblatt "Nachlassplanung" lässt sich bestellen. Daraus lässt sich erkennen, welche Entscheide wann zu treffen sind.
In der Stadt Zürich sollen alte Menschen möglichst lange selbstbe-stimmt und nach ihren individuellen Bedürfnissen leben können.
Das Gesundheits- und Umweltdepartement unterstützt Seniorinnen und Senioren mit vielfältigen Dienstleistungen in Betreuung, Pflege und Wohnen. Unabhängig von der gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Situation stellen wir einen geeigneten Platz in einem Alterszentrum, in einer spezialisierten Alterseinrichtung oder eine altersgerechte Wohnung mit Unterstützungsangebot zur Verfügung. Auch setzen wir uns für aktives Teilhaben der älteren Bevölkerung an der Gesellschaft ein und fördert ein verantwortungsbewusstes Planen der individuellen Lebenssituation.
Wie im Herbst 2018 bekannt gegeben, wird die bestehende Alterspolitik überprüft. Neben Wohnen und Betreuung umfasst dies weitere Aspekte wie Gesundheit, Partizipation, pflegende Angehörige, soziale Einbettung, Finanzierung, Digitalisierung, Fachkräfte und Freiwilligenarbeit.
Die künftige Alterspolitik unserer wurde öffentlich bekannt gegeben. In der Arbeitsgruppe von Stadtrat Andreas Hauri habe ich aktiv mitgewirkt.
«Ich fühle mich gut aufgehoben – wie in einer grossen Familie».
Das sagen die rund 2’000 Bewohnerinnen und Bewohner über ihr Daheim in einem der städtischen Zentren. Gemeinsam mit den Mitarbeitenden verleihen die Bewohnenden jedem Alterszentrum seine individuelle Ausstrahlung und einen einzigartigen Charakter. Ein Ort voller Leben, an dem man gerne zu Hause ist. Allen städtischen Alterszentren gemeinsam sind die hohe Qualität der Leistungen von Hotellerie, Betreuung und Pflege und Administration.
Die Stadt Zürich definiert unter Berücksichtigung der Interessen der relevanten Akteurinnen und Akteure und der Bedürfnisse sowie Ansprüche der heutigen und kommenden älteren Generationen den künftigen Handlungsbedarf. Dabei werden Trends miteinbezogen und entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen.
Schluss